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Testamentsspende

Ein starkes Zeichen: So bewirken Sie mit Ihrem Testament langfristig Gutes

TEStamentsspende

Ein starkes Zeichen: So bewirken Sie mit Ihrem Testament langfristig Gutes

Was bleibt von mir, wenn ich nicht mehr bin? Diese Frage beschäftigt viele Menschen, wenn sie sich mit ihrem Nachlass befassen. Ein Testament schafft nicht nur Klarheit, sondern bietet auch die Möglichkeit, über das eigene Leben hinaus weiterzuwirken. Wer einen Teil seines Vermögens einer gemeinnützigen Organisation hinterlässt, kann damit langfristig Gutes tun und Kinder in Not unterstützen.

Für Ida di Pietro Leupold-Löwenthal war der Tod ihres Mannes ein Wendepunkt. In dieser Zeit begann sie, sich intensiv mit ihrem eigenen Nachlass auseinanderzusetzen. Sie fragte sich: Was möchte ich hinterlassen? Wie und wem kann ich damit Gutes tun? Aus diesen Überlegungen wuchs nach und nach ein Herzenswunsch: Mit einem Teil ihres Vermögens möchte sie Kindern in Not helfen.

Sie informierte sich über verschiedene Möglichkeiten und traf schließlich eine bewusste Entscheidung: Sie wird einen Teil ihres Vermögens UNICEF hinterlassen. „Ich habe die Arbeit dieser Hilfsorganisation immer geschätzt und wusste: UNICEF macht einen Unterschied. Das hat mir sofort ein gutes Gefühl gegeben“, sagt sie.

Mit ihrer Testamentsspende möchte sie dazu beitragen, dass Kinder in Krisen- und Kriegsgebieten kurzfristige Hilfe und bessere Chancen auf eine sichere Zukunft erhalten. Denn in vielen Teilen der Welt wachsen Kinder nach wie vor unter schwierigen Bedingungen auf. UNICEF unterstützt dort Projekte, wo Hilfe am dringendsten benötigt wird.

Mit ihrer Entscheidung hinterlässt Ida di Pietro Leupold-Löwenthal nicht nur ein persönliches Vermächtnis, sondern bietet auch kommenden Generationen die Chance auf ein besseres Leben.

"Als mein Mann starb, hatte ich viel Schmerz und Traurigkeit. Die Entscheidung, mich für Kinder in Not einzusetzen, hat mir sehr geholfen. Ich hoffe, dass Kinder mit meiner Unterstützung ein besseres Leben in einer besseren Welt führen."

Ida di Pietro Leupold-Löwenthal
UNICEF-Testamentsspenderin

Wie Testamentsspenden wirken

Was Testamentsspenden konkret bewirken können, zeigt das Beispiel der neunjährigen Rimas aus Syrien. Ihre Schule in Aleppo wurde im Krieg beschädigt. Mit Unterstützung von UNICEF konnte das Gebäude so weit instand gesetzt werden, dass die Kinder heute wieder dort lernen können.

Damit kehrte nicht nur der Unterricht zurück, sondern auch ein Stück Alltag. UNICEF stellte neue Schulbänke, Tische und Unterrichtsmaterialien bereit und schulte die Lehrkräfte. Für Rimas ist die Schule weit mehr als ein Ort zum Lernen: Sie bedeutet ein Stück Normalität, Sicherheit und Hoffnung. Rund 850 Schülerinnen und Schüler werden dort inzwischen in zwei Schichten unterrichtet. Ergänzt wird das Angebot durch frühkindliche Bildungsprogramme sowie Kurse zum Erwerb von Alltags- und Lebenskompetenzen für Jugendliche.

Der Bedarf bleibt dennoch groß. Nach Angaben der Schulbehörde kehrten im letzten Jahr mehr Familien nach Aleppo zurück als erwartet. Allein innerhalb einer Woche kamen im Bezirk 30 neue Schülerinnen und Schüler hinzu. Die Folge waren überfüllte Klassen und ein Mangel an Lehrkräften. Die Schule nahm dennoch alle Kinder auf.

Rimas‘ Geschichte steht stellvertretend für viele weitere Schicksale. UNICEF unterstützt Kinder weltweit in Krisen- und Konfliktgebieten, unter anderem mit dem Zugang zu Trinkwasser, medizinischer Versorgung oder Schulbildung. Schon vergleichsweise kleine Beträge können dabei viel bewirken: 50 Euro finanzieren zum Beispiel bis zu acht Wochen lebensrettende Spezialnahrung für ein mangelernährtes Kind. Eine Spende von 7.000 Euro ermöglicht 25 Kindern in einem Krisengebiet ein Jahr lang die Teilnahme am Unterricht in Lernzentren.

Rimas (9) besucht wieder ihre Schule in Aleppo. Ihr Traum: Sie möchte später Innenarchitektin werden. © UNICEF/UNI883522/Khalil Ashawi

Die folgenden Beispiele zeigen, wie vielfältig Testamentsspenden Kindern weltweit helfen können.

Zugang zu
Trinkwasser
An der Hua Nguồn-Grundschule in Vietnam wurde mit Unterstützung von UNICEF ein Regenwasser-Filtersystem installiert. Es versorgt die Kinder mit Trinkwasser und verbessert die hygienischen Bedingungen an der Schule.

Gleichzeitig stärkt das System die Schule gegenüber den Folgen des Klimawandels und trägt dazu bei, dass Kinder auch unter schwierigen Bedingungen sicher lernen können.
© UNICEF/UNI793446/Luu Thu Huong
Hilfe gegen
Mangelernährung
Die sieben Monate alte Asma aus Afghanistan war akut mangelernährt. Dank therapeutischer Spezialnahrung erholte sie sich innerhalb von zwei Wochen.

Für viele Kinder ist eine schnelle Behandlung entscheidend. Therapeutische Spezialnahrung kann helfen, akute Mangelernährung zu überwinden und ihnen die Chance auf einen gesunden Start ins Leben geben.
©UNICEF/UN0877161/
Impfungen
schützen Kinder
Der fünfjährige Omar erhielt im Rahmen einer Haus-zu-Haus-Kampagne im Jemen eine Polioimpfung und ist damit vor der Krankheit geschützt.

Solche Impfkampagnen erreichen Kinder auch in schwer zugänglichen Regionen und tragen dazu bei, sie vor vermeidbaren Krankheiten zu schützen.
©UNICEF/UNI832869/ALfilastini

Über UNICEF (Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen)

  • Seit 80 Jahren im Einsatz für Kinderrechte
  • In mehr als 190 Ländern aktiv
  • 34 Millionen Menschen wurden allein 2025 mit sauberem Wasser erreicht
  • Fast jedes zweite Kind weltweit erhält Impfstoffe von UNICEF
  • Hilfe für Kinder unabhängig von Hautfarbe, Religion oder Herkunft

Weiterwirken mit Ihrem Testament

Der Gedanke an das eigene Testament fällt vielen nicht leicht. Doch wer – wie Ida di Pietro Leupold-Löwenthal – frühzeitig über den eigenen Nachlass nachdenkt, schafft Klarheit und kann bewusst entscheiden, was ihm oder ihr im Leben wichtig ist und weitergegeben werden soll.

Werte, Engagement und der Wunsch, etwas Gutes zu bewirken – all das kann an Familie, Freunde oder an eine gemeinnützige Organisation wie UNICEF weitergetragen werden. Ein solches, persönliches Vermächtnis wirkt durch ein Testament über das eigene Leben hinaus und kann Kindern eine bessere Zukunft ermöglichen.

Testamentsspende an UNICEF: So funktioniert’s

Wer seinen Nachlass bewusst und vorausschauend gestalten möchte, sollte zunächst wissen, welche Familienmitglieder nach der gesetzlichen Erbfolge erben würden – und ob Pflichtteilsansprüche dabei zu berücksichtigen sind. Unterstützung bietet dabei zum Beispiel der kostenlose UNICEF-Erbrechner. Wenn der Wunsch besteht, eine Organisation wie UNICEF im Testament zu bedenken, gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Die Organisation kann entweder als Erbe eingesetzt werden oder es kann ein Vermächtnis an UNICEF hinterlassen werden.

Wie Sie UNICEF im Testament berücksichtigen können

Wer UNICEF im Testament berücksichtigen möchte, hat grundsätzlich zwei Möglichkeiten:

1. UNICEF als Erbe einsetzen:

UNICEF kann als Alleinerbe oder als Miterbe neben anderen Personen eingesetzt werden. Dies bietet sich besonders an, wenn es keine nahen Angehörigen gibt oder diese nicht berücksichtigt werden sollen. Wird UNICEF als Erbe eingesetzt, kümmert sich ein erfahrenes Team um die professionelle Sichtung und Abwicklung des Nachlasses – etwa die Auflösung von Haushalt und Konten oder die Veräußerung von Immobilien – und sorgt dafür, dass der letzte Wille wunschgemäß umgesetzt wird.

2. UNICEF ein Vermächtnis hinterlassen:

In diesem Fall wird UNICEF nicht Erbe, sondern erhält einen klar definierten Teil des Nachlasses, der eingesetzt wird, um Kindern in Not zu helfen. Dabei kann es sich zum Beispiel um einen Geldbetrag, eine Immobilie oder bestimmte Wertgegenstände handeln. Zur Erfüllung eines Vermächtnisses wendet sich die Organisation an die Erben, Erbinnen oder einen eingesetzten Testamentsvollstrecker.

Gut zu wissen: Als gemeinnützige Organisation ist UNICEF in beiden Fällen von der Erbschaftssteuer befreit. Jeder gespendete Euro fließt also ohne steuerliche Abzüge direkt in Hilfsprojekte für Kinder.

Sie möchten mehr erfahren? UNICEF unterstützt bei allen Fragen rund ums Testament

Wenn Sie darüber nachdenken, Ihr Erbe oder einen Teil davon für einen guten Zweck einzusetzen, haben Sie womöglich viele Fragen. UNICEF bietet eine persönliche und kostenfreie Beratung an. In einem vertraulichen Gespräch können Sie sich über die Möglichkeit einer Testamentsspende oder darüber, was UNICEF bei der Bearbeitung des Nachlasses leistet, informieren. 

"Es ist uns eine Herzensangelegenheit, Menschen zu beraten, wie sie durch ihr Testament positive Veränderungen für Kinder bewirken können. Jeder Beitrag zählt und kann langfristig das Leben vieler Kinder verbessern."

Christina Wiesen (links) und Ulrike Maas (rechts)
UNICEF-Ansprechpartnerinnen für Testamentsspenden

Im Interview: Drei Fragen an Christina Wiesen und Ulrike Maas, Ansprechpartnerinnen für Testamentsspenden bei UNICEF

1. Wie erstelle ich ein Testament?

„Grundsätzlich gibt es zwei Wege: Entweder Sie gehen zum Notar oder Sie verfassen Ihr Testament vollständig handschriftlich – in diesem Fall muss es komplett von Hand geschrieben, unterschrieben und mit Ort und Datum versehen sein. Zu beachten ist bei einem gemeinschaftlichen Testament, etwa von Ehepartnern, dass Änderungen nur gemeinsam möglich sind. Generell empfiehlt es sich, ein Testament gut zu durchdenken und gegebenenfalls fachlichen Rat einzuholen. Wer mit dem Gedanken spielt, UNICEF in seinem Testament zu bedenken, lässt sich am besten frühzeitig beraten – unser Team steht Ihnen dabei gerne zur Seite.“

2. Wie erfährt UNICEF von meinem Testament?

„Wir empfehlen, das Testament direkt beim Amtsgericht zu hinterlegen – das ist die sicherste Variante. Denn sobald das Nachlassgericht vom Tod erfährt, wird das Testament eröffnet und auch UNICEF wird informiert. Bei einer Aufbewahrung zu Hause sollten Sie unbedingt sicherstellen, dass das Testament im Ernstfall gefunden wird. Wichtig zu wissen: Wer ein Testament findet, ist gesetzlich verpflichtet, es sofort beim Nachlassgericht abzugeben.“

3. Welchen Service bietet UNICEF, wenn ich die Organisation als Erbe einsetze?

„Sofern UNICEF als Erbe eingesetzt wird, kümmert sich ein erfahrenes Team um die gesamte Abwicklung des Nachlasses: Es sichtet den Nachlass, kümmert sich um die Haushaltsauflösung, löst Konten auf, kündigt Verträge und Versicherungen, verkauft Immobilien oder Wertgegenstände – und sorgt natürlich auch dafür, dass offene Rechnungen beglichen werden. Kurz gesagt: Alles wird sorgfältig und professionell geregelt, damit der letzte Wille wunschgemäß umgesetzt wird. Mit UNICEF haben Sie einen starken Partner an Ihrer Seite.“

Ihre Ansprechpartnerinnen

Christina Wiesen und Ulrike Maas
Tel.: 0221 / 93650 – 252
testament@unicef.de

Aktuelle Termine zu Infoveranstaltungen rund um das Thema Testamentsgestaltung sowie individuelle Beratungsmöglichkeiten erhalten Sie direkt bei UNICEF.

Präsentiert von

Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt und redaktionell geprüft.
Bilder: UNICEF
Die Inhalte auf dieser Seite wurden von der Ströer Content Group Sales GmbH in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Komitee für UNICEF e.V. Höninger Weg 104, 50969 Köln erstellt.