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540 EURO JÄHRLICH VOM STAAT So holen Sie sich den neuen Rentenzuschuss

Ab dem 1. Januar 2027 gibt es künftig jedes Jahr bis zu 540 Euro vom Staat geschenkt. Der Haken? Sie müssen sich jetzt ein paar Minuten mit den Möglichkeiten der neuen Altersvorsorge beschäftigen. Die wichtigsten Informationen auf einen Blick.

Für viele Menschen dürfte die gesetzliche Rente allein später nicht ausreichen, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Das weiß auch der Staat. Deshalb gibt es ab dem kommenden Jahr mehr Unterstützung für alle, die zusätzlich privat für das Alter vorsorgen.

Vor allem das Sparen mit Fonds und ETFs soll attraktiver werden. In Ländern wie Schweden wird ein Teil der Altersvorsorge schon seit Langem am Aktienmarkt angelegt. Das regelmäßig zurückgelegte Geld wird dabei nicht nur für später beiseitegelegt. Es hat über viele Jahre die Chance, an Wert zu gewinnen.

Nutzen Sie einen Förderrechner

Wer sich mit Fonds und ETFs bislang kaum beschäftigt hat, wird von der neuen Förderung nicht ausgeschlossen. Im Gegenteil. „Die neue Förderung richtet sich auch an Menschen, die bisher noch nicht von den Chancen der Finanzmärkte profitiert haben“, sagt Michael Müller. Er ist Berater bei der DEVK und beantwortet seinen Kunden seit Monaten die wichtigsten Fragen rund um die neue Förderung.

Dabei begegnet ihm immer wieder dieselbe Sorge: Muss ich jetzt plötzlich Fonds vergleichen, Börsenkurse verfolgen und Entscheidungen treffen, die ich eigentlich gar nicht verstehe? „Niemand muss sich erst Finanzwissen aneignen, um von der neuen Förderung zu profitieren“, beruhigt der Experte. Die gesetzlichen Vorgaben wurden bewusst so gestaltet, dass möglichst viele Menschen Zugang zur Förderung bekommen. Deshalb werden auch Produkte mit Sicherheits- und Garantieelementen gefördert.

Beispielrechnung
Mit 1.800 Euro jährlich zur
Maximalförderung

Wer 150 Euro im Monat selbst einzahlt, kann die maximale Grundzulage von 540 Euro erhalten.

2.340 € für die Rente pro Jahr
+ 540 €
1.800 €
Vom Staat 540 Euro Grundzulage
Selbst eingezahlt 1.800 Euro im Jahr
Beispiel für die maximale Grundzulage. Kinderzulagen und mögliche zusätzliche Steuervorteile sind nicht berücksichtigt.

Die Einstiegshürde ist überraschend niedrig: Für die maximale Grundzulage von 540 Euro reichen 1.800 Euro Eigenbeitrag im Jahr. Das sind 150 Euro im Monat. Und wer weniger zurücklegen kann oder möchte, profitiert trotzdem von hohen Zuschüssen. Los geht die Förderung bereits ab 10 Euro im Monat. Der Förderrechner der DEVK zeigt mit wenigen Angaben, wie viel Unterstützung im persönlichen Fall möglich ist. Wer bereits riestert, kann dort außerdem die bisherige mit der neuen Förderung vergleichen.

Was muss ich tun, um die 540 Euro jährlich zu bekommen?

Die neue staatlich geförderte Altersvorsorge soll ab dem 1. Januar 2027 starten. Wer die Förderung nutzen möchte, kann dabei zwischen unterschiedlichen Produktarten wählen. Sie unterscheiden sich vor allem darin, wie viel selbst entschieden werden muss und wie stark Sicherheit oder Renditechancen im Vordergrund stehen.

Beim Standarddepot ist die Auswahl bereits vorgegeben. Wer mehr selbst bestimmen möchte, kann im Altersvorsorgedepot aus Fonds und ETFs wählen. Daneben soll es Garantieprodukte geben, bei denen ein größerer Teil des eingezahlten Geldes abgesichert ist.

Das Einfache

Standarddepot

Keine Lust auf Details? Im Standarddepot sind die ETFs bereits vorausgewählt.

Das Flexible

Altersvorsorgedepot

Mehr Möglichkeiten bei der Geldanlage: ETFs und Fonds müssen selbst gewählt werden.

Das Sichere

Garantieprodukt

Das Ersparte ist zu 80 bzw. 100% sicher. Diese Sicherheit wird mit geringeren Renditechancen bezahlt.

Wer auf die Möglichkeiten des Aktienmarkts vertraut, aber nur wenig Kenntnisse mitbringt, ist beim Standarddepot gut aufgehoben. Anbieter wie etwa die DEVK haben die Geldanlage hier bereits vorkonfiguriert. Versteckte Gebühren müssen auch nicht befürchtet werden. Die Effektivkosten dürfen nach den staatlichen Vorgaben höchstens ein Prozent pro Jahr betragen. Die DEVK will nach eigenen Angaben deutlich darunter bleiben.

Wer Wertschwankungen möglichst begrenzen möchte, kann sich für ein Garantieprodukt entscheiden und trotzdem die staatliche Förderung nutzen. Je nach Variante sollen dabei 80 oder 100 Prozent der eingezahlten Beiträge zum Rentenbeginn abgesichert sein. Dafür wird ein Teil des Geldes vorsichtiger angelegt, sodass weniger Kapital an steigenden Aktienmärkten teilnehmen kann.

EXPERTENMEINUNG Michael Müller Altersvorsorge-Experte bei der DEVK

Die neue Förderung funktioniert auch mit kleinen Sparbeträgen. Schon ab 10 Euro im Monat können Sie staatliche Zulagen bekommen. Besonders stark werden die ersten 30 Euro gefördert:

  • Bis 30 Euro im Monat: Der Staat legt auf jeden eigenen Euro 50 Cent drauf.
  • Danach: Für jeden weiteren Euro gibt es 25 Cent dazu.
  • Bei 150 Euro im Monat: ist die maximale Grundzulage von 540 Euro im Jahr erreicht.


Wer weniger einzahlt, geht also nicht leer aus. Die 150 Euro sind nur der Betrag, mit dem die maximale Grundzulage ausgeschöpft wird.

Warum wird in ETFs und Fonds investiert?

ETFs sind für Privatanleger noch vergleichsweise jung. In Deutschland werden sie erst seit dem Jahr 2000 an der Börse gehandelt und erfreuen sich seitdem immer weiter steigender Beliebtheit. Ihr Vorteil: Statt mit Aktien immer nur auf ein Unternehmen zu setzen, verteilen ETFs das eingezahlte Geld auf eine Vielzahl von Unternehmen. Solche Exchange Traded Funds gibt es zu unterschiedlichsten Themen und Schwerpunkten.

Zu den beliebtesten ETFs gehören solche, die auf dem MSCI-World-Index basieren. Er bündelt große und mittelgroße Unternehmen aus 23 Industrieländern. Insgesamt sind derzeit rund 1.250 Firmen vertreten – darunter Nvidia, Apple, Microsoft und Amazon. Weil das Geld auf viele Unternehmen verteilt ist, fällt es deutlich weniger ins Gewicht, wenn eine einzelne Aktie schwächelt.

10.000 € 20.000 € 30.000 € 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 29.09.2026 Einzahlungen
18.000 Euro
Was aus 150 Euro im Monat geworden wäre 29.09.2026 Depotwert
36.285 Euro
40.000 € Historische Entwicklung eines ETF-Sparplans von Oktober 2016 bis September 2026

Quelle / Berechnung: Historische Wertentwicklung des iShares Core MSCI World UCITS ETF (Acc), ISIN IE00B4L5Y983. Modellrechnung mit monatlich 150 Euro von Oktober 2016 bis September 2026. Insgesamt wurden 18.000 Euro eingezahlt. Steuern und Kosten sind nicht berücksichtigt. Vergangene Wertentwicklungen sind keine Garantie für die Zukunft.

Zumindest in den vergangenen zehn Jahren hätte sich ein Investment in den MSCI World ausgezahlt. Wer seit Oktober 2016 jeden Monat 150 Euro investierte, zahlte bis Ende September 2026 insgesamt 18.000 Euro ein. Die historische Modellrechnung ergibt daraus einen Depotwert von rund 36.285 Euro.

Was der Chart noch nicht zeigt, ist die staatliche Förderung des geplanten Altersvorsorgedepots. Bei 150 Euro Eigenbeitrag im Monat beziehungsweise 1.800 Euro im Jahr wird die maximale Grundzulage von 540 Euro jährlich erreicht. Über zehn Jahre kämen so weitere 5.400 Euro vom Staat hinzu. Auch dieses Geld könnte mit angelegt werden und an der Wertentwicklung teilnehmen.

Ich möchte kein Risiko eingehen. Kann ich die Förderung trotzdem bekommen?

Wer sich mit Börsenschwankungen unwohl fühlt, kann die staatliche Förderung auch mit einem Garantieprodukt nutzen. Zur Wahl stehen Varianten mit 80 oder 100 Prozent Garantie. Wichtig: Die Garantie bezieht sich nicht nur auf das selbst eingezahlte Geld, sondern auf Eigenbeiträge plus staatliche Zulagen. Bei 100 Prozent muss diese Summe zum Beginn der Rente vollständig für die Auszahlung zur Verfügung stehen. Bei der 80-Prozent-Variante dürfen Anbieter mehr Risiko eingehen. Dadurch steigen die Renditechancen, im Gegenzug sind zum Rentenstart aber nur mindestens 80 Prozent der eingezahlten Beiträge einschließlich der Zulagen garantiert.

EXPERTENMEINUNG Michael Müller Altersvorsorge-Experte bei der DEVK Hier finden Sie
Informationen und Beratung

Wer an den Finanzmarkt glaubt und auf eine Garantie verzichten kann, wählt das Standarddepot. Das Geld wird zunächst mit etwas mehr Risiko, aber auch wesentlich höheren Renditechancen angelegt. Neigt sich die Laufzeit in Richtung Rente, wird vorsichtiger angelegt. Das Geld wird vor dem Ruhestand schrittweise aus einen chancenreicheren in einen defensiveren Fonds umgeschichtet. Darum muss sich der Anleger nicht selbst kümmern.

Habe ich Steuervorteile?

Ja. Neben den staatlichen Zulagen kann noch ein zusätzlicher Steuervorteil dazukommen. Eigene Einzahlungen von bis zu 1.800 Euro im Jahr sowie die Zulagen können steuerlich berücksichtigt werden. Das Finanzamt prüft automatisch, ob dadurch eine höhere Steuerersparnis entsteht als durch die bereits erhaltene Zulage. Ist das der Fall, wird die Differenz zusätzlich berücksichtigt.

Auch während des Sparens gibt es einen Vorteil: Gewinne und Erträge im Vertrag werden nicht jedes Jahr versteuert. Das Geld kann also weiter für Sie arbeiten, ohne dass zwischendurch Abgeltungsteuer anfällt. Ganz steuerfrei ist die Altersvorsorge aber nicht. Auszahlungen aus geförderten Beiträgen und Zulagen werden später im Ruhestand mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert.

Ist das besser als Riester?

Nicht automatisch. Wer bereits einen Riester-Vertrag hat, muss erst einmal nichts tun. Bestehende Verträge können auch nach 2026 mit der bisherigen Förderung weiterlaufen. Neue Verträge nach dem alten Riester-Modell gibt es ab 2027 dagegen nicht mehr.

Die neue Förderung funktioniert etwas anders. Bei Riester beträgt die Grundzulage bislang höchstens 175 Euro im Jahr. Wie viel Sie für die volle Förderung selbst einzahlen müssen, hängt unter anderem vom Einkommen ab. Im neuen System richtet sich die Grundzulage direkt nach dem eigenen Beitrag und kann bis zu 540 Euro im Jahr erreichen. Ein weiterer Unterschied liegt bei der Sicherheit. Riester-Verträge müssen zum Rentenbeginn grundsätzlich die eingezahlten Beiträge und Zulagen absichern. Bei den neuen Produkten gibt es mehr Auswahl: von Angeboten ohne Garantie bis zu Varianten mit 80 oder 100 Prozent Absicherung. Was besser passt, hängt deshalb von Einkommen, Familie, Sicherheitsbedürfnis und dem bestehenden Vertrag ab.

EXPERTENMEINUNG Michael Müller Altersvorsorge-Experte bei der DEVK Hier finden Sie
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Einen alten Riester-Vertrag sollte man deshalb nicht vorschnell kündigen. Er kann weiterlaufen, auf die neue Förderung umgestellt oder in ein neues Vorsorgeprodukt übertragen werden. Bereits erhaltene Zulagen müssen bei einem Wechsel nicht zurückgezahlt werden. Allerdings können neue Kosten entstehen. Auch eine Beitragsfreistellung ist möglich. Dann bleibt das bisher angesparte Riester-Kapital bestehen, während künftig in ein neues Produkt eingezahlt wird.

Riester und ein neues gefördertes Vorsorgeprodukt können sogar parallel laufen. Wer ein neues Produkt abschließt, fällt allerdings auch mit dem alten Riester-Vertrag unter die neue Fördersystematik. Das bereits angesparte Kapital und die bisherigen Vertragsbedingungen bleiben bestehen. Die staatlichen Zulagen werden dann innerhalb der Fördergrenzen auf die Verträge verteilt. Mit einem Zulagenrechner lässt sich prüfen, welche Variante im Einzelfall günstiger ist. Gerade bei älteren Riester-Verträgen lohnt sich außerdem ein Blick auf Garantien, Kosten und bereits vereinbarte Konditionen. Schauen Sie am besten gemeinsam mit einem Experten auf Ihre individuelle Situation.

Wie funktioniert die Auszahlung?

Zum Rentenstart können Sie sich zunächst bis zu 30 Prozent des angesparten Kapitals auf einmal auszahlen lassen. Für den Rest gibt es zwei Wege: Bei einer lebenslangen Rente fließt jeden Monat Geld – bis ans Lebensende. Alternativ können Sie einen Auszahlplan wählen. Dann fällt die monatliche Zahlung meist höher aus, endet aber nach der vereinbarten Laufzeit. Der Auszahlplan muss mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr laufen, kann aber auch länger dauern.

Welche Variante am Ende mehr auszahlt, lässt sich nicht pauschal an einem bestimmten Alter festmachen. Dafür kommt es auf die konkrete Höhe der Monatsrente und des Auszahlplans an. Der entscheidende Unterschied ist einfacher: Beim Auszahlplan kennen Sie das Ende. Bei der lebenslangen Rente nicht. Bleibt beim Auszahlplan am Ende noch Kapital übrig, kann dieses grundsätzlich vererbt werden. Bei einer lebenslangen Rente hängt eine mögliche Vererbung dagegen von der konkreten Vertragsgestaltung ab.

Welche Alternativen gibt es?

Das neue Altersvorsorgedepot ist nur eine Möglichkeit. Wer vorsorgen möchte, kann je nach Lebenssituation auch mit ganz anderen Modellen besser fahren. Angestellte profitieren häufig von Lösungen über den Arbeitgeber, Selbstständige stärker von steuerlich begünstigten Modellen. Und wer möglichst flexibel bleiben will, kann unabhängig davon privat vorsorgen. Die drei Beispiele zeigen, welche Richtung grundsätzlich passen könnte.

Privat vorsorgen

DEVK-Rente ZukunftPlus

Für alle, die privat vorsorgen und dabei selbst bestimmen möchten, wie viel Sicherheit und Kapitalmarkt im Vertrag stecken.

Einstieg: ab 50 Euro im Monat
Flexibilität: Beiträge und Anlagestrategie anpassbar
Plus: steuerliche Vorteile

Über den Arbeitgeber

Betriebliche Altersvorsorge

Für Angestellte interessant: Beiträge können direkt aus dem Bruttogehalt in die Altersvorsorge fließen. Oft gibt es einen Zuschuss vom Arbeitgeber.

Zuschuss: meist min. 15 %  extra
Vorteil: steuerlich begünstigte Beiträge
Praktisch: läuft direkt über den Arbeitgeber

FÜR SELBSTSTÄNDIGE

Rürup-Rente

Vor allem für Selbstständige und Gutverdienende interessant, die steuerbegünstigt fürs Alter vorsorgen möchten.

Zielgruppe: vor allem Selbstständige
Vorteil: Beiträge steuerlich absetzbar
Auszahlung: als lebenslange Rente

Mir ist das alles zu viel. Wer kann mir helfen?

Kümmert euch selbst. Das ist es, was die Regierung mit dem neuen Rentenzuschuss signalisieren möchte. Leider ist das auch dringend nötig: In den meisten Fällen wird die gesetzliche Rente in 10, 20 oder 30 Jahren nicht mehr reichen, um den Lebensstandard auch im Ruhestand auf dem gleichen Niveau zu halten. Und eigentlich wollen wir sogar noch mehr. Wer Jahrzehnte lang gearbeitet hat, möchte sich mit dem Eintritt ins Rentenalter wohlfühlen und Träume erfüllen. Damit das klappt, sollte sich jeder Arbeitnehmer vor dem 1. Januar 2027 Gedanken machen, was er dafür noch tun muss. Wem das zu viel wird, der ist nicht allein. Anbieter wie die DEVK haben sich intensiv auf die neue Reform vorbereitet und kennen alle Optionen.

Genießen Sie Ihren Ruhestand später so, wie Sie es sich immer vorgestellt haben. Die richtige Altersvorsorge unterstützt dabei.

Wenn Sie unsicher sind, sprechen Sie mit einem Berater der DEVK. Schildern Sie Ihre Lebenssituation, Ihre Vorstellungen und Ihre Ängste. Gemeinsam finden Sie die passende, auf Ihre Wünsche zugeschnittene Altersvorsorge. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um zu handeln. Die staatliche Förderung ist eine starke Unterstützung für alle, die jetzt aktiv werden.

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Bilder: DEVK, Getty, KI-generierte Illustrationen
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